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   BGH, 22.10.2015 - VI ZR 25/14   

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https://dejure.org/2015,32894
BGH, 22.10.2015 - VI ZR 25/14 (https://dejure.org/2015,32894)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - VI ZR 25/14 (https://dejure.org/2015,32894)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14 (https://dejure.org/2015,32894)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 544 Abs. 5 Satz 3 ZPO, § 321a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehenen Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Wege einer Gegenvorstellung; Auswirkung des Grundsatzes der Rechtssicherheit im Bereich des Verfahrensrechts in dem Postulat der Rechtsmittelklarheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 5 S. 3
    Zulässigkeit eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehenen Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Wege einer Gegenvorstellung; Auswirkung des Grundsatzes der Rechtssicherheit im Bereich des Verfahrensrechts in dem Postulat der Rechtsmittelklarheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenvorstellung gegen ein Urteil

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückgewiesene Nichtzulassungsbeschwerde: Anhörungsrüge und dann Gegenvorstellung? (IBR 2016, 1049)

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VI ZR 25/14
    Nach dem Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfGE 107, 395 ff. Rn. 69) müssen Rechtsbehelfe in der Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein.
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VI ZR 25/14
    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148, 164; 87, 48, 65).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - VI ZR 25/14
    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148, 164; 87, 48, 65).
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Neben der Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO kommt eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehene Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Wege einer Gegenvorstellung nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14, juris Rn. 1; vom 2. Dezember 2015 - I ZB 107/15, juris Rn. 2; vom 21. März 2018 - I ZB 118/17, juris Rn. 3; vom 27. Juli 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2018 - W (Kart) 2/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist neben der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung unstatthaft und damit unzulässig, wenn sie sich gegen eine letztinstanzliche Entscheidung richtet, die in materieller Rechtskraft erwachsen ist oder die materielle Rechtskraft herbeigeführt hat, weil eine solche Gegenvorstellung zu einer in der ZPO nicht vorgesehenen Durchbrechung der materiellen Rechtskraft führen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2018, I ZB 118/17, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 2. Dezember 2015, I ZB 107/15, Rn. 2 bei juris; Beschluss vom 22. Oktober 2015, VI ZR 25/14, Rn. 1 bei juris).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 127/17

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen mehrere Richter aufgrund behaupteter

    Ebenso wenig vermag der Kläger im Wege von Gegenvorstellungen die von ihm begehrte Aufhebung dieser Senatsbeschlüsse zu erreichen (vgl. hierzu etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2018 - I ZB 101/17, juris Rn. 1; vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14, juris Rn. 1; jeweils mwN); solche wären überdies aus den in den betreffenden Beschlüssen ausgeführten Gründen auch in der Sache unbegründet.
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